Rettungsdienst

1. Gibt es bei Ihnen Angestellte im Rettungsdienst, die ihren Dienst innerhalb eines 24-Stunden-Dienstes, in Anlehnung an die Dienstzeiten der feuerwehrtechnischen Beamten, versehen?

Nein, für die Beschäftigten regelt der TVÖD die Arbeitszeiten.

2. In welchem Schichtmodell werden die Angestellten im Rettungsdienst eingesetzt?

Für die Beschäftigten im Rettungsdienst regelt der TVöD die Wochenarbeitszeit. Zu dem §9 gibt es einen Anhang B der speziell die Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in den Leitstellen behandelt. Im Wesentlichen: Summe aus Vollarbeitszeit- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 12 Stunden zuzüglich der gesetzlichen Pausen. Damit wird klar dass die Beschäftigten im Rettungsdienst keine 24 Stunden-Dienste absolvieren dürfen. Ferner ist geregelt, dass die Beschäftigten in einem nicht unerheblichen Umfang Dienst in Bereitschaft leisten.

 

Die Tarifbeschäftigten im Rettungsdienst verrichten 12 h Dienste im Rahmen einer 48 h Woche.

 

4 Dienste innerhalb von 7 Tagen/Woche

 

Siehe zum Thema auch die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.11.2012

3. Bildet die Feuerwehr Gladbeck auch Notfallsanitäter aus?

Ja.

 

Weitere Informationen zu der Ausbildung finden Sie hier.