37/5 - Rettungsdienst

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Abteilungsleitung Rettungsdienst – 37/5

Gemäß des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport sicherzustellen. Die Stadt Gladbeck ist als große kreisangehörige Stadt per Gesetz Träger einer Rettungs- und anerkannten Lehrrettungs-wache. Dadurch können alle praktischen Ausbildungen im Rettungsdienst für Notfall-sanitäter: innen, Rettungssanitäter: innen und Rettungshelfer: innen nach Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen durchgeführt werden.

 

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Praxisanleitung Rettungsdienst – 37/51

Das Sachgebiet Praxisanleitung wird durch zwei koordinierende Praxisanleiter:innen organisiert. Die gesamte rettungsdienstliche Aus- und Fortbildung, Dienstplanung sowie die Konversation mit den Rettungsdienstschulen und Krankenhäusern werden in diesem Sachgebiet organisiert und koordiniert. In den Einsatzabteilungen sind weitere Praxisanleiter: innen tätig und übernehmen die Betreuung und Aufsicht der Auszubildenden und Praktikumsleistenden im Einsatzgeschehen.

 

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Desinfektion Rettungsdienst – 37/52

Eine der Hauptaufgaben des Desinfektors / der Desinfektorin ist die Einhaltung, Umsetzung und Anpassung des Hygieneplans. Gerade in Zeiten einer globalen Pandemie mit immer neuen Herausforderungen, bedarf es einer schnellen Reaktion auf neue Erkenntnisse. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Sachgebiet Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Desinfektor / die Desinfektorin kümmert sich parallel auch um alle medizinischen Produkte die dem Medizinproduktegesetz unterliegen. Hier wird er durch die drei „Rettungsassistenten / Rettungsassistentinnen  vom Dienst“ der jeweiligen diensthabenden Wachabteilung unterstützt.